Dr. Herbert Harrer ist Gründungspartner der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Harrer.
Vor der Gründung der Kanzlei war Dr. Herbert Harrer viele Jahre Partner bei der führenden internationalen Anwaltssozietät Linklaters LLP. Sein Tätigkeitsschwerpunkt lag dabei bei der umfassenden Beratung von Banken und Unternehmen insbesondere im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht und Clearing und Settlement.
Dr. Herbert Harrer hat an der Ludwig-Maximilians-Universität in München studiert und das Referendariat beim Landgericht München abgeleistet. Er promovierte am juristischen Fachbereich der Ludwig-Maximilians-Universität in München zum Dr. Jur. und erwarb an der Columbia University in New York, USA, den Master of Laws (LL.M.). Er war seit 1991 als Attorney at Law in New York und seit 1992 als Rechtsanwalt in Frankfurt am Main zugelassen. Seit 2020 ist er als Rechtsanwalt in München zugelassen. Seine anwaltliche Tätigkeit begann er 1991 bei einer internationalen Rechtsanwaltskanzlei in New York, für die er auch von 1992 bis 1997 in Frankfurt am Main tätig war. 1997 wechselte er zu der Rechtsanwaltskanzlei Oppenhoff & Rädler und wurde dort 1999 Partner und – nach der Fusion mit Linklaters aus London – 2001 Partner von Linklaters LLP.
Dr. Herbert Harrer ist spezialisiert auf Bank- und Kapitalmarktrecht mit einem Schwerpunkt auf Börseneinführung von Unternehmen sowie anderen Kapitalmaßnahmen, Gesellschaftsrecht sowie Clearing und Settlement. Er war jahrelang Mitglied des Issuer Markets Advisory Committee der Deutsche Börse AG.
Er ist häufig Redner auf Konferenzen und Autor zahlreicher Veröffentlichungen im Bereich Bank- und Kapitalmarkt- und Gesellschaftsrecht.
Dr. Harrer ist ein sehr renommierter Anwalt mit hoher Anerkennung im Markt und als einer der führenden Anwälte im Bereich Kapitalmarkt in Deutschland (JUVE Handbuch, Chambers, IFLR1000, Legal500, Who’s Who Germany) anerkannt.